Der wesentlichste steuerliche Vorteil besteht beim Kauf der Vorsorgewohnung. Denn durch die Vermietung werden Sie Unternehmer im Sinn des Umsatzsteuergesetzes. Dadurch erhalten Sie die im Kaufpreis der Wohnung enthaltene Umsatzsteuer rückvergütet. Sie kaufen also die Wohnung brutto für netto.
Um in den Genuss dieses Steuervorteils zu kommen, muss die Wohnung mindestens 20 Jahre lang vermietet werden. Von den Mieteinnahmen können Sie bei der Steuererklärung verschiedene Beträge abziehen (etwa Abnutzung der Wohnung, Ratenzahlung,…).